Happy Santa Claus

Kinderhausfeten

Seit dem Jahr 2000 fand unser Kinderhausfest statt, das die Schnippel-Girls in Eigenregie veranstalteten. Im Rahmen dieses Festes war Essen und Trinken sowie alle Aktivitäten für alle Kinder, ob nun Kinder der Kolonie Freiheit oder Gastkinder, kostenlos. Dazu zählten traditionell ein Tischtennisturnier und eine Kinderolympiade für die Kleineren. Ein Highlight war immer wieder der Besuch der Freiwilligen Feuerwehr Treptow, mit der die Kinder viel Spaß hatten.

Doch auch die Erwachsenen kamen bei uns nicht zu kurz. Neben dem großen Wettbewerb im Gummistiefelweitwurf war auch für das leibliche Wohl aller Besucher bestens gesorgt. Für die musikalische Untermalung war unser DJ Matze zuständig.

15 Jahre lang waren jeweils am Samstag nach Himmelfahrt die Kinder die Hauptpersonen!

Am 31. Mai 2014 wurde leider die vorerst letzte Kinderhausfete gefeiert.

Weihnachtsbasare &
Adventsmärkte in Alt-Buckow

Basare auf der Kolonie Freiheit

Bereits 1999, im Jahr unserer Gründung, boten wir die ersten Bastelarbeiten im Rahmen der Kinderweihnachtsfeier auf der Kolonie Freiheit an:

Die Schnippel-Girls auf dem Weihnachtsmarkt in Alt-Buckow

 

Auf dem Alt-Buckower Adventsmarkt 2004 wagten wir dann den Schritt in die Öffentlichkeit. Seither war der Verkaufsstand auf dem Alt-Buckower Adventsmarkt unsere Haupteinnahmequelle. Dieser Adventsmarkt wurde mit viel Liebe von der Arbeitsgemeinschaft "Sympathisches Buckow" organisiert und war unserer Meinung nach der schönste Weihnachtsmarkt im Süden Berlins. Er findet jedes Jahr am 1. Adventswochenende statt - seit 2014 allerdings wieder ohne die Schnippel-Girls.

 

Leider hatte sich der Weihnachtsmarkt in Alt-Buckow aufgrund verschiedenster Faktoren in den Jahren 2012/2013 sehr verändert und entsprach nicht mehr so ganz unseren Vorstellungen. Zum anderen gab es auch bei den Schnippel-Girls grundlegende Veränderungen.

 

Nach fast einem Jahr Schaffenspause machten wir uns auf die Suche nach einem anderen Weihnachtsmarkt - was (leider) nicht klappte.

Doch wir wären nicht die Schnippel-Girls, wenn wir uns dadurch hätten unterkriegen lassen.

Wie es mit unserem Verkauf zur Weihnachtszeit weitergegangen ist lesen Sie hier  

Information zur Veröffentlichung von Bildern

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Vorweg: Die neue Datenschutzgrundverordnung ändert grundsätzlich nichts am sog. Urheberrecht. Das wird noch immer im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) geregelt.

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie  

§ 22 

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23

(1)
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2)
Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

(Quelle: www.gesetze-im-internet.de)

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